Das DBA tritt nach Abschluss der innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren in Kraft.
Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting), das sich gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext richtet.